ANFAHRT


Die Anwaltskanzlei Ehrlinger Lehrnbecher & Koll. ist seit über 20 Jahren u.a. auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Erich Ehrlinger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Machen Sie sich unser Know-How zu Nutze und vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften). Die wichtigsten Gebiete sind das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeitnehmerschutzgesetze.

Besonderes Gewicht besitzt das Kündigungsschutzgesetz im Zusammenhang mit sogenannten Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, die Bewertung von Zeugnissen und die Frage der Gewährung von Arbeitslosengeld.

Gerichtlichte Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vor dem Arbeitsgericht geführt. Die Besonderheit dieses Verfahrens besteht darin, dass die außergerichtlichen Kosten (Anwaltsgebühren) in der ersten Instanz von jeder prozessführenden Partei (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) selbst zu tragen sind.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so werden diese Kosten von der Versicherung übernommen. Dies gilt auch für beratende Tätigkeiten des Rechtsanwalts in der Kanzlei, am Telefon oder schriftlich.

ANWALTSKANZLEI
EHRLINGER LEHRNBECHER
& KOLL.

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